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   BVerwG, 12.04.1989 - 6 B 62.88   

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https://dejure.org/1989,8578
BVerwG, 12.04.1989 - 6 B 62.88 (https://dejure.org/1989,8578)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1989 - 6 B 62.88 (https://dejure.org/1989,8578)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1989 - 6 B 62.88 (https://dejure.org/1989,8578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels - Anforderungen an die Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen - Zeitliche Grenzen bei der Berücksichtigung der für die Entscheidung über ein Anerkennungsbegehren maßgebenden ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1989 - 6 B 62.88
    Bei der Berücksichtigung der für die Entscheidung über ein Anerkennungsbegehren maßgebenden Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) ist das Verwaltungsgericht nicht an zeitliche Grenzen gebunden.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1989 - 6 B 62.88
    Diese in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 61, 365) hat das Verwaltungsgericht hinreichend beachtet.
  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 83.84

    Anforderungen an die bei der Kriegsdienstverweigerung vorausgesetzte

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1989 - 6 B 62.88
    Danach kennzeichnet die in Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG vorausgesetzte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, daß das Gewissen des Verweigerers diesem die Tötung von Menschen unbedingt und vorbehaltlos verbietet mit der Konsequenz, daß er auch dann, wenn er in einer Notwehr- oder Nothilfesituation den Angreifer tötete, zwangsläufig gegen sein Gewissen handeln und dieses folglich schwer belasten würde (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 83.84 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2006 - 2 M 71/05

    Unfallgefahr bei Windenergieanlagen

    Da sich der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung aber nicht nur auf die Errichtung des Bauwerks selbst beschränkt, sondern darüber hinaus auch deren bestimmungsgemäße Nutzung umfasst (Beschl. des Sen v. 26.10.2001 - 2 M 289/01 -), kann in Ausnahmefällen auch dann vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, wenn die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt bzw. eintreten kann (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 09.01.1988 - 6 B 62/88 NdsRpfl 1978, 77).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Da sich der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung aber nicht nur auf die Errichtung des Bauwerks selbst beschränkt, sondern darüber hinaus auch deren bestimmungsgemäße Nutzung umfaßt, kann in Ausnahmefällen auch dann vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, wenn die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt bzw. eintreten kann (vgl. z. B. Senat, NdsRpfl 1978, 77; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.1.1988 - 6 B 62/88).
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